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   BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23   

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https://dejure.org/2023,11240
BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23 (https://dejure.org/2023,11240)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2023 - 2 StR 61/23 (https://dejure.org/2023,11240)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2023 - 2 StR 61/23 (https://dejure.org/2023,11240)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23
    Dies wird dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht zum einen Gelegenheit geben, genauer als bisher die Prüfreihenfolge in den Fällen zu beachten, in denen das Gesetz - wie hier - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein oder mehrere gesetzliche Milderungsgründe nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, juris Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23
    Dies wird dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht zum einen Gelegenheit geben, genauer als bisher die Prüfreihenfolge in den Fällen zu beachten, in denen das Gesetz - wie hier - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein oder mehrere gesetzliche Milderungsgründe nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, juris Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21

    Strafzumessung (Strafmilderungsgründe: zeitlicher Abstand zwischen Tat und

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23
    Zum anderen wird es zu beachten haben, dass der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen für den Angeklagten regelmäßig gewichtige Strafmilderungsgründe nach § 46 Abs. 2 StGB darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.06.2020 - 2 StR 81/20

    Prüfen der Voraussetzung des Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23
    b) Da dieser Durchsuchungstermin vor der Anklageerhebung und damit vor dem Eröffnungsbeschluss lag, hätte das Landgericht bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens erörtern müssen, ob die Aufklärungshilfe des Angeklagten eine im Ermessen des Tatgerichts stehende Strafrahmenverschiebung nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k) StPO als vertypten Strafmilderungsgrund ermöglicht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 StR 81/20, juris Rn. 4 mwN).
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